Prager Frieden (1866)

Der Norddeutsche Bund von 1867, wie er durch den Prager Frieden möglich wurde. Die rote Linie bezeichnet seine Südgrenze.

Der Prager Frieden war ein Friedensvertrag vom 23. August 1866. Geschlossen wurde er (im Hotel Zum blauen Stern)[1] zwischen Preußen einerseits und dem Kaisertum Österreich andererseits. Zusammen mit anderen Abkommen Preußens mit süd- und mitteldeutschen Staaten beendete der Vertrag den Deutschen Krieg.[2]

Die bereits im Vorfrieden von Nikolsburg am 26. Juli 1866 getroffenen Vereinbarungen zum Ausschluss Österreichs aus der deutschen Staatenwelt sowie deren Neuordnung durch Preußen und dessen alleinige Rechte an den Herzogtümern Schleswig und Holstein wurden bestätigt.[3] Inzwischen waren die süddeutschen Staaten Württemberg am 13. August, Baden am 17. August und Bayern am 22. August im Rahmen von Friedensverträgen mit Preußen dem Vertrag von Nikolsburg beigetreten.

Der Vorfriede hatte einen Schlussstrich unter den Deutschen Bund gesetzt, der 51 Jahre lang die Klammer zwischen den deutschen Staaten gewesen war. Für sie wurde ein Ersatz gesucht. Dieser sah so aus, dass die süddeutschen Staaten Württemberg, Baden und Bayern mit Preußen nicht nur Frieden schlossen, sondern auch geheime Schutz- und Trutz-Bündnisse eingingen.

  1. (Bildunterschrift:) Ein schwindender historischer Bau in Prag. (…). In: Wiener Bilder, Nr. 7/1928, (XXXIII. Jahrgang), 12. Februar 1928, S. 5, unten rechts. (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/wrb
  2. Zum Inhalt vergleiche den Artikel Friede von Prag In: Konferenzen und Verträge. Vertrags-Ploetz. Handbuch der geschichtlich bedeutsamen Zusammenkünfte und Vereinbarungen. Teil II. 1493–1952. Bearbeitet von Helmuth Rönnefahrt. Bielefeld: A. G. Ploetz Verlag, 1953, S. 179 f.
  3. Vergleiche zu Inhalt und historischer Relevanz des Friedens den Lexikonartikel von Günter Cordes: Prag. Friede von. In: Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. Personen. Ereignisse. Institutionen. Kröner, Stuttgart 1977, S. 956.

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